Mitmachen

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Die TraWo eG ist eine ehrenamtliche Initiative aus wenigen Einzelpersonen aus der Altmark.
Die Unternehmensform der Genossenschaft wurde gewählt, da sie verhindert, dass einzelne Personen Besitzer*innen der Immobilien werden, sie ein hohes Maß an Mitbestimmung der Genossenschaftsmitglieder bietet und eine risikoarme Anlage von Geld und somit eine sichere Finanzierung der Projekte der Genossenschaft bietet.

Der Umbau der Gebäude in der Mittelstraße, der Kauf des ehemaligen Hauses von Helga Weyhe und weitere Ideen der TraWo eG sind mit hohen Kosten verbunden, sodass die Wohnbaugenossenschaft auf eine Vielzahl von finanzieller Unterstützung angewiesen ist.

Hierzu bieten Genossenschaften mehrere Möglichkeiten: Zum einen den Erwerb von Genossenschafts- anteilen für eine aktive Mitgliedschaft, als investierendes Mitglied oder die kurzfristige Unterstützung durch Direktdarlehen.
Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen, ob nun als aktives oder investierendes Mitglied, erlangt die TraWo eG eine Sicherheit in ihrer Finanzplanung. Somit ist das Auszahlen der eingebrachten Genossenschaftsanteile auch nicht sofort möglich, sondern benötigt einen Vorlauf von circa 2 Jahren. Mit dem Kauf von Anteilen entsteht ein Geschäftsguthaben, welches voraussichtlich jährlich mit 0,5 % verzinst wird. Falls dieser Zinssatz nicht gehalten werden kann, ist die TraWo eG bemüht diesen in den folgenden Jahren angemessen anzupassen. Nachzulesen sind diese Informationen ebenfalls in der Satzung der Genossenschaft unter den §5, §8 und §9.

Aktive Mitgliedschaft

Personen, die die Wohnungsbaugenossenschaft unterstützen, nutzen und mitgestalten wollen, können Mitglied der TraWo eG werden. Mit einem Genossenschaftsanteil von 100 Euro ist das möglich, wobei an dieser Stelle anzumerken ist, dass erst Genossenschaftsanteile ab einer Höhe von ungefähr 1000 Euro für die TraWo eG und ihre Projekte einen tatsächlichen Mehrwert mit sich bringt. Ein Mitglied kann Anteile in Höhe von bis zu 100.000 Euro halten. Mit der aktiven Mitgliedschaft wird ein Stimmrecht auf Generalversammlungen der Genossenschaft erteilt, wobei alle Mitglieder gleiches Stimmrecht besitzen, unabhängig davon, wie viele Anteile sie halten. Bei dieser Art der Mitgliedschaft ist eine regelmäßige Beteiligung an dem Aufbau und den Debatten der Genossenschaft sowie die Teilnahme an den Generalversammlungen nachdrücklich erwünscht.

Investierende Mitgliedschaft

Eine weitere Möglichkeit soziales Wohnen in Salzwedel zu unterstützen, ist es, investierendes Mitglied zu werden, wenn kein Interesse an aktiver Mitarbeit besteht. Auch hier muss mindestens ein Genossenschaftsanteil in Höhe von 100 Euro gezeichnet werden. Inbesondere hier möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass Genossenschaftsanteile ab einer Höhe von ungefähr 1000 Euro für die TraWo eG und ihre Projekte einen tatsächlichen Mehrwert mit sich bringt. Investierende Mitglieder können ohne ein Stimmrecht und nur zu Informationszwecken an der Generalversammlung teilnehmen. Weiterhin können die investierenden Mitglieder einen Förderbeirat bilden, der mindestens einmal jährlich über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft unterrichtet werden muss.

Direktdarlehen

Die Genossenschaft kann ebenfalls durch das Leihen von Geld via Direktdarlehen unterstützt werden. Allerdings sind diese nur eine kurzfristigere Unterstützung der Genossenschaft. Darlehen können im Genossenschaftsfinanzplan nicht buchhalterisch als Eigenkapital verzeichnet werden und helfen daher nicht die Solvenz der Genossenschaft zu belegen.
Es handelt sich dabei um Nachrangdarlehen, für die keine Prospektpflicht besteht.

Rechtliche Details – Nachrangigkeit & Vermögensanlagengesetz

Diese Direktkredite sind endfällige Nachrangdarlehen und enthalten eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Haus-GmbH gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber*innen.

Direktkredite fallen unter das Vermögensanlagengesetz. Das Anlagevolumen der aufgeführten Vermögensanlagen wird daher 100.000 € nicht überschreiten. Es kann also zu jedem Zinssatz insgesamt nur 100.000 € und nicht mehr als 20 Direktkredite (Nachrang-Darlehen) innerhalb von 12 Monaten angenommen werden. Daher besteht die Prospektpflicht laut Vermögensanlagengesetz nicht. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.